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„Vertragstreue à la carte – Wie der Westen den Zwei-plus-Vier-Vertrag zur Makulatur erklärt“
Während die politische Aufmerksamkeit Europas auf innere Krisen und die Unterstützung der Ukraine fokussiert ist, läuft in Russland eine weitgehend unbeachtete Debatte mit weitreichenden Implikationen: In der Duma wird offen darüber diskutiert, ob Deutschland den Zwei-plus-Vier-Vertrag verletzt habe – jenen völkerrechtlich bindenden Vertrag, der 1990 die deutsche Einheit besiegelte.
Der Westen, allen voran Deutschland, reagiert mit Ignoranz – als sei dieser Vertrag ein historisches Relikt ohne Relevanz. Doch wenn Verträge, die die europäische Friedensordnung maßgeblich mitgestaltet haben, systematisch untergraben werden, stellt sich eine fundamentale Frage: Wie lange darf ein Staat einen Vertrag verletzen, bevor er ihn faktisch selbst aufkündigt?
Ein Vertrag mit Gewicht – und mit Verantwortung
Der Zwei-plus-Vier-Vertrag war nicht nur die formelle Grundlage für die deutsche Einheit, sondern auch ein politisches Friedensversprechen: Kein deutscher Militarismus mehr, keine Gebietsansprüche, keine Bedrohung der Nachbarn.
Im Gegenzug akzeptierten die Siegermächte die volle Souveränität Deutschlands. Die NATO-Osterweiterung, obwohl nicht ausdrücklich im Vertrag erwähnt, wurde von der damaligen sowjetischen Seite nur unter der Prämisse hingenommen, dass sie nicht gegen russische Sicherheitsinteressen gerichtet sei.
Der schleichende Vertragsbruch
Seit Jahren ignoriert Deutschland die politischen und militärischen Implikationen seiner Außenpolitik. Waffenlieferungen in Krisen- und Kriegsgebiete, NATO-Truppen an den russischen Grenzen, aktive Beteiligung an hybriden Kriegen – all das steht im Widerspruch zur Intention des Vertrags, von deutschem Boden solle nur Frieden ausgehen.
Die Unterstützung der Ukraine mit Milliardenbeträgen und Kriegsgerät – trotz russischer Sicherheitsbedenken – kann man durchaus als „wesentliche Vertragsverletzung“ im Sinne der Wiener Vertragsrechtskonvention (Art. 60) werten.
Rechtlicher Rücktritt oder politische Notwehr?
Die Wiener Konvention erlaubt bei wiederholter, schwerwiegender Vertragsverletzung den Rücktritt eines Staates. Der Westen mag Russland absprechen, diesen Schritt zu gehen – doch das ändert nichts an der Rechtslage.
Wenn ein Vertragspartner wesentliche Bestimmungen systematisch missachtet, ist der Vertrag inhaltlich hohl. Eine solche Aushöhlung durch fortlaufendes Handeln ist kein hypothetischer Extremfall mehr – sie ist Realität.
Die arrogante Selbstgewissheit des Westens
Das eigentliche Problem liegt jedoch tiefer: In der Überzeugung westlicher Staaten, selbst definieren zu dürfen, wann ein Vertrag gilt und wann nicht. Wenn Russland sich auf Völkerrecht beruft, wird das belächelt – als Propaganda abgetan. Wenn jedoch der Westen gegen völkerrechtliche Prinzipien verstößt, wird es mit „wertegeleiteter Außenpolitik“ verbrämt.
Diese Doppelmoral ist nicht nur brandgefährlich – sie ist der langsame Tod jeder internationalen Ordnung. Denn Verträge gelten nicht selektiv – sie gelten oder sie gelten nicht.
Fazit:
Die Debatte in der russischen Duma ist kein isolierter Ausbruch imperialer Nostalgie – sie ist ein Spiegel westlicher Vertragsuntreue. Wer das ignoriert, wird bald feststellen, dass er selbst den Boden unter den Füßen verliert, auf dem einst die europäische Friedensordnung errichtet wurde.
Wenn Deutschland seine Vertragstreue nicht ernster nimmt, wird es nicht Russland sein, das den Zwei-plus-Vier-Vertrag zerstört – sondern Deutschland selbst.